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kostenuebernahme [deprilibri.de]
deprilibri.de
  kostenuebernahme (Backlinks)

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Kostenübernahme

Bei jeder Behandlung ist eine Frage von entscheidender Bedeutung: Wer kommt für die Kosten auf?

In Deutschland hat der Großteil der Bevölkerung eine Krankenversicherung. Während der Maßnahmenkatalog bei den Gesetzlichen Krankenkassen weitgehend identisch sind, gibt es bei den Privaten Krankenversicherungen erhebliche Unterschiede. Entscheidend ist, was in dem Vertrag steht, da es individuell verschieden sein kann - es gibt unterschiedliche Angebote, die sich im Preis unterscheiden.

Für die Gesetzlichen Krankenversicherungen gilt folgendes:

Psychotherapie:
Die Krankenkassen übernehmen in jedem Fall fünf Probatorische Sitzungen (Probesitzungen) bei Vertragspsychotherpeuten.
Der Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie wird von dem behandelnden Psychotherapeuten gestellt, die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die genehmigten Stunden im Rahmen einer Kognitiven Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie Psychoanalyse.
Sind die genehmigten Stunden aufgebraucht, kann eine Verlängerung beantragt werden. Danach kann eine neue Therapie desselben Verfahrens erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren gestellt werden.
Eine weitere Therapie mit einer anderen Fachrichtung und einem anderen Therapeuten kann trotzdem durchgeführt werden.
Zu beachten ist, dass der Psychotherapeut eine Kassenzulassung haben muss, denn sonst müssen die Stunden privat bezahlt werden. Ausnahme: Kann der Patient nachweisen, dass in seiner Umgebung kein Vertragstherapeut innerhalb einer angemessenen Zeit Termine anbieten kann - dies muss durch mindestens fünf Vertragstherapeuten schriftlich quittiert werden -, bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung aber sofort eine Psychotherapie möglich ist, kann der Patient bei der Krankenkasse die Übernahme der Kosten bei diesem Therapeuten beantragen. Eventuell übernimmt die Kasse die Kosten nur in Höhe der Tarife von Vertragstherapeuten; liegt das Honorar darüber, muss der Patient die Differenz u.U. selbst übernehmen.
Die Behandlungen durch einen Heilpraktiker werden von der Krankenkasse nicht bezahlt.

Krankenhausbehandlung:
Für die Behandlung im Krankenhaus wird eine Zuzahlung von 10,- Euro pro Kalendertag für längstens 28 Tage fällig, wenn der Patient nicht zuzahlungsbefreit ist.

Rehabilitation:
Bei Maßnahmen zur Rehabilitation werden 10,- pro Kalendertag für längstens 42 Tage fällig, wenn der Patient nicht zuzahlungsbefreit ist.

Psychiatrische Behandlung: Die ambulanten Behandlungen durch einen Psychiater werden - wie bei jedem anderen Facharzt auch - grundsätzlich und ohne Höchstgrenze übernommen, wenn der Arzt eine Kassenzulassung besitzt.
Lediglich die Praxisgebühr in Höhe von 10,-Euro pro Quartal wird fällig, wenn der Patient keine Überweisung durch den Hausarzt mitbringt.

kostenuebernahme.txt · Zuletzt geändert: 2012/03/18 21:10 von merle