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Rehabilitation

Menschen, die länger als sechs Monate krankgeschrieben sind, können einen Antrag auf medizinische oder berufliche Rehablilitation stellen; Ziel der Rehabilitation ist es, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern.
Die Rehabilitation soll also frühzeitige Rentenzahlungen (infolge einer Erwerbsminderung) möglichst verhindern, es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.
Während der Reha gibt es Gelegenheiten, Strategien zu erlernen, um mit privaten und beruflichen Belastungssituationen besser umzugehen und wieder fit für den Job zu werden.

„Ein wichtiges Dokument ist der Entlassungsbericht. Nach Abschluss der Rehabilitation wird von den Ärzten der Rehabilitationseinrichtung ein Entlassungsbericht erstellt. Darin werden der Rehabilitationsverlauf hinsichtlich des Aufnahmebefundes, der Diagnostik, der aktuellen Beschwerden und der therapeutischen Maßnahmen sowie die Rehabilitationsergebnisse dargestellt. Zusammenfassend gibt der Arzt eine sogenannte sozial-medizinische Beurteilung mit der Aussage über Ihre Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben ab. Wir als Versicherungsträger entnehmen dem Entlassungsbericht neben den sozialmedizinischen Informationen auch Daten, die gegebenenfalls für die Beurteilung künftiger Leistungen zur Rehabilitation (zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) oder Berentung wegen Erwerbsminderung benötigt werden und führe für Sie ein „Rehabilitationskonto“. Diese Angaben unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen (Sozialgeheimnis). Nur mit Ihrer Einwilligung erhalten dritte Stellen eine Durchschrift des Entlassungsberichts.“
(aus der Broschüre „Rehabilitation - Was erwartet mich dort?“ (B1002) der Deutschen Rentenversicherung)

  • Kosten der Rehabilitation: Die Kosten der bewilligten Rehabilitation trägt die Deutsche Rentenversicherung. Die Kosten von in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (z.B. Miete für Fernseh- und Telefongeräte, Verbindungskosten, Garagenmiete etc.) werden nicht übernommen.
  • Zuzahlung: Evtl. wird eine Zuzahlung zu den Leistungen der Rehabilitation fällig. In der Regel beträgt die Zuzahlung zehn Euro pro Tag für längstens 42 Kalendertage; Abweichungen sind möglich, der genaue Betrag kann dem Bewilligungsbescheid entnommen werden.
  • Reisekosten: Die Fahrkosten, die bei der Anreise mit Bahn, Bus oder PKW entstehen, werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Taxikosten werden in der Regel nicht erstattet. Genaueres kann dem Bewilligungsbescheid entnommen werden.
  • Gepäcktransportkosten: werden von der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich übernommen. Genaueres kann dem Bewilligungsbescheid entnommen werden.
  • Begleitperson: Auf Antrag übernimmt die Deutsche Rentenversicherung auch die Reisekosten einer Begleitperson, wenn der Weg zur Rehabilitationsklinik vom Patienten nicht allein zurückgelegt werden kann (z.B. aufgrund einer Behinderung wie Blindheit). Evtl. ist auch eine Begleitperson während des Reha-Aufenthaltes notwendig, dies muss mit Vorlage eines ärztlichen Attests beantragt werden.
  • Dauer der Rehabilitation: In der Regel dauert die Reha zwischen drei und sechs Wochen; die Dauer wird jedoch individuell von der Deutschen Rentenversicherung festgelegt und kann erheblich abweichen. Genaueres kann dem Bewilligungsbescheid entnommen werden. Stellt sich während der Reha heraus, dass der bewilligte Zeitraum nicht ausreicht, kann von dort aus bei Bedarf eine Verlängerung beantragt werden.
  • Wochenendurlaub/Heimurlaub: In der Regel ist es nicht gestattet, während einer stationären Rehabilitation nach Hause zu fahren. Frühestens nach einem achtwöchigen Rehabilitationsaufenthalt kann eine Familienheimfahrt beantragt werden, und auch dann nur, wenn die Reha voraussichtlich noch mind. zwei weitere Wochen dauern wird.
  • Versicherung: Wenn der Arbeitgeber Entgelt weiterzahlt oder die Deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld bewilligt hat, ist der Patient in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Auch Unfallversicherungsschutz für Unfälle im Zusammenhang mit der Rehabilitation besteht; nicht versichert sind Unfälle im privaten Bereich, z.B. der Freizeitgestaltung.
  • Unterbringung: In der Regel erfolgt eine Unterbringung im Einzelzimmer in der Kurklinik; aus therapeutischen Gründen kann jedoch eine Unterbringung im Zweibettzimmer förderlich sein.
  • Besuch: Besuch kann in der Regel jederzeit empfangen werden, wenn es den Therapieplan nicht beeinträchtigt. Es ist nicht gestattet, Therapien zugunsten eines Besuchers ausfallen zu lassen. Evlt. ist es möglich, Besuch gegen ein entsprechendes Entgelt im Rehazentrum unterzubringen (Besucherzimmer) oder zum eigenen Zimmer hinzuzubuchen. Genaueres zu Besucherregelungen sind bei der Rehaklinik zu erfragen.
  • Haushaltshilfe: Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt des Patienten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe für die Dauer der Rehabilitation beantragt werden. In begründeten Fällen kann es auch notwendig sein, das Kind zur Reha mitzunehmen; die Übernahme der Kosten für die Mitnahme muss beantragt werden.
  • Rauchen/Alkohol: In der Regel ist das Rauchen auf dem Klinikgelände nicht gestattet; einige Kliniken dulden Verstöße jedoch stillschweigend. Auf jegliche alkoholische Getränke ist während des Aufenthaltes ist zu verzichten, je nach Klinik sind die Regelungen hier unterschiedlich streng. Evtl. muss mit Kontrollen und entsprechenden Konsequenzen gerechnet werden.
  • fehlende Mitwirkung: Der Patient verpflichtet sich, aktiv an der Wiederherstellung seiner Gesundheit mitzuwirken. Bei fehlender Mitwirkung kann die Leistung vorzeitig beendet werden.

medizinische Rehabilitation

Ziele:

  • das Fortschreiten einer chronischen Erkrankung aufhalten
  • Verbesserung der körperlichen, seelischen und geistigen Leistungsfähigkeit
  • Beeinträchtigungen beseitigen
  • verloren gegangene Körperfunktionen kompensieren
  • Entwicklung einer angemessenen Einstellung zur Krankheit
  • Verbesserung des Informationsstandes über die Krankheit und ihre Folgen
  • Training gesundheitsgerechten Verhaltens
  • Strategien zur Bewältigung von Belastungen erarbeiten
  • Bewältigung und verbesserter Umgang mit der Krankheit
  • Verhaltensänderungen (Erkennen und Abbau von krankheitsförderndem Verhalten)
  • Klärung der beruflichen und sozialen Situation
  • Verbesserung von Problemlösefähigkeiten (insbesondere bei beruflichen Konflikten)
  • Wiedereingliederung in das Berufsleben


Behandlung:

  • medizinische Betreuung
  • Bewegungstherapie (Krankengymnastik, Sporttherapie)
  • Vermittlung von Informationen (z.B. über gesunde Ernährung)
  • Sozialberatung
  • berufliche Beratung
  • Organisierung der weiterführenden Behandlung bzw. Nachsorge


Der Behandlungsplan wird individuell, in Absprache mit dem Patienten und unter Berücksichtigung der Befunde erstellt.

berufliche Rehabilitation

Broschüren / Informationen:

Auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de werden Broschüren mit allen wichtigen Informationen rund um die Rehabilitation als pdf zum Download:








siehe auch:

(Quelle: Broschüre „Rehabilitation - Was erwartet mich dort?“ (B1002) der Deutschen Rentenversicherung)

rehabilitation.txt · Zuletzt geändert: 2013/01/20 18:26 von merle