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Psychotherapie

Psychotherapie ist ein Sammelbegriff für verschiedene Methoden zur Behandlung psychischer Erkrankungen; in Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für:

Der Umfang der übernommenen Stunden ist je nach Therapieform verschieden und zwischen 25 und maximal 300 Stunden. Die ersten fünf Therapiestunden (probatorische Sitzungen) werden auf jeden Fall von der GKV bezahlt, wenn der betreffende psychologische oder ärztliche Psychotherapeut eine Kassenzulassung besitzt, auch ohne dass vorher ein Antrag gestellt werden muss. Diese Stunden dienen dazu, dass sich Therapeut und Patient kennenlernen und entscheiden können, ob sie miteinander arbeiten möchten und sich vorstellen können, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Da dies ein wichtiger Faktor in der Therapie ist, der maßgeblich über den Erfolg entscheidet, sollten sich beide sympathisch sein.
Den Antrag auf Kostenübernahme stellt nach den fünf Probesitzungen der Psychotherapeut, indem er ein anonymisiertes Schreiben an den Gutachter der betreffenden Krankenkasse weiterleitet, in welchem die Notwendigkeit einer Therapie begründet wird. Außerdem muss ein Arzt dies attestieren; ein ärztlicher Psychotherapeut kann das selbst tun.
Der Gutachter entscheidet über den Antrag und teilt dies dem Sachbearbeiter mit. Dieser wird über das Störungsbild des Versicherungsnehmers nicht informiert (Datenschutz).
Sind die bewilligten Stunden aufgebraucht, kann bei Bedarf ein Antrag auf Verlängerung der Therapie gestellt werden.
Die Wartezeiten auf einen amubulanten Therapieplatz oder bis zur Aufnahme in eine psychosomatische Klinik können mehrere Monate betragen. Die Aufnahme in einer (psychiatrische) Akutklinik kann jederzeit erfolgen.

Kann der Patient aus gesundheitlichen oder privaten Gründen eine vereinbarte Therapiestunde nicht einhalten, ist er verpflichtet, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, es sei denn es liegt ein begründeter Einzelfall vor. Sagt er nicht rechtzeitig ab, muss er die Kosten für diese Stunde selbst tragen.

Zu einem Erstgespräch ist keine Überweisung durch einen Arzt notwendig, in diesem Fall wird lediglich die Praxisgebühr in Höhe von 10.- Euro fällig.

Zur Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie und Anzahl der Stunden siehe hier: www.georghuwer.de/downloads.html?file=tl_files/...doc&file=tl_files/Worddateien%20und%20PDF/Dauer%20und%20Kostenuebernahme%20von%20Psychotherapie.doc

Bücher:

Broschüren:

psychotherapie.txt · Zuletzt geändert: 2012/11/23 17:36 von merle