Wird eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt, wird zunächst eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen à 50 Minuten) oder eine Langzeittherapie (45 Sitzungen à 50 Minuten) bewilligt.
Sind diese Stunden aufgebraucht, aber der Patient benötigt für seine Genesung noch weitere Sitzungen, kann der Psychotherapeut einen Verlängerungsantrag stellen.
Die Kognitive Verhaltenstherapie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden; in begründeten Einzelfällen auf bis zu 80 und nach weiterem Antrag auf bis zu maximal 100 Sitzungen.
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie kann auf bis zu 80 Sitzungen verlängert werden, in begründeten Einzelfällen auf bis zu 100 Sitzungen.
Die Psychoanalyse dauert am längsten, in der Regel 160 Sitzungen mit der Möglichkeit, auf bis zu 240 Sitzungen zu verlängern - in begründeten Einzelfällen auf bis zu 300 Sitzungen, aber höchsten 180 Sitzungen pro Jahr.