Nach den fünf Probatorischen Sitzungen, spätestens aber zu Beginn der Psychotherapie beantragt der behandelnde Psychotherapeut die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse und erstellt dazu einen Bericht über Ihren psychischen und, falls von Belang, auch Ihren körperlichen Zustand.
Ein Gutachter der Krankenkasse prüft Ihren Fall und bewilligt eine bestimmte Anzahl von Stunden. Sind diese Stunden „aufgebraucht“, kann bei Bedarf eine Therapieverlängerung beantragt werden, die von dem Psychotherapeuten begründet werden muss.
Zur Anzahl der möglichen Stunden siehe auch:
sowie für weitere Informationen zur Psychotherapie allgemein: Psychotherapie