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/www/htdocs/v159911/deprilibri/inc/parser/metadata.php on line
24
Strict Standards: Declaration of Doku_Renderer_metadata::table_close() should be compatible with Doku_Renderer::table_close($pos = NULL) in
/www/htdocs/v159911/deprilibri/inc/parser/metadata.php on line
24
Strict Standards: Declaration of syntax_plugin_data_list::postList() should be compatible with syntax_plugin_data_table::postList($data, $rowcnt) in
/www/htdocs/v159911/deprilibri/lib/plugins/data/syntax/list.php on line
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In Deutschland ist jeder gesetzlich krankenversicherte Bürger verpflichtet, einen kleinen Teil der Behandlungskosten über die Zuzahlung selbst zu tragen.
Die Zuzahlung innerhalb eines Kalenderjahres darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Die staatlich festgelegte zumutbare Zuzahlung beträgt 2% der Bruttoeinkünfte - für Familien werden noch Freibeträge angerechnet. Ist diese sogenannte „Belastungsgrenze“ erreicht, werden keine weiteren Zuzahlungen mehr fällig; dies muss allerdings von der Krankenkasse beantragt werden (siehe Zuzahlungsbefreiung).
Wer nicht von der Zuzahlung befreit ist, zahlt gegebenenfalls:
Praxisgebühr: 10,- Euro pro Quartal
bei notärztlicher Behandlung: 10,- Euro pro Quartal (unabhängig von der Praxisgebür)
bei zahnärztlicher Behandlung: 10,- Euro pro Quartal (unabhängig von der Praxisgebür)
Medikamente: 10% des Abgabepreises, mindestens aber 5,- Euro und höchstens 10,- Euro
Krankenhausaufenthalt: 10,- pro Kalendertag für längstens 28 Tage
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