Der Konsiliarbericht wird von einem Arzt geschrieben, wenn der Patient eine Psychotherapie beginnen möchte. Der Arzt (Konsiliararzt) untersucht den Patienten, um vor Beginn der Therapie mögliche körperliche Ursachen auszuschließen; den Bericht lässt er dem Psychologischen Psychotherapeuten (Ärztliche Psychotherapeuten können den Konsiliarbericht aufgrund ihrer medizinischen Ausbildung selbst erstellen) entweder direkt oder über den Patienten zukommen, der zuständigen Krankenkasse teilt er die für die Leistungsentscheidung notwendigen Angaben mit.
Der Konsiliarbericht enthält ggf. folgende Angaben:
Die meisten Ärzte mit Kassenzulassung sind berechtigt, einen Konsiliarbericht zu erstellen, es muss also nicht zwingend vom Hausarzt oder Psychiater gemacht werden. Ausnahmen sindL Laborärzte, Mikrobiologen, Infektionsepidemiologen, Nuklearmediziner, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten, Transfusionsmediziner und Humangenetiker.
Lediglich für die Erstellung eines Konsiliarberichtes für Kinder oder Jugendliche gelten andere Vorschriften, hier sind lediglich folgende Vertragsärzte berechtigt: Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Allgemeinärzte, praktische Ärzte und Internisten.
Formblatt „Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie“ als pdf zum Download:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cts=1331307298681&sqi=2&ved=0CFEQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.fm.rlp.de%2Ffileadmin%2Ffm%2Fdownloads%2Fservice%2Fvordrucke%2Fbeihilfe%2Fbeihilfe_formblatt2a.pdf&ei=FiNaT6uhDZDKswbVseX0Cw&usg=AFQjCNE0yHQv1-Yh18f5oH-jw7ri7v0jZQ