Integrationsfachdienste sollen Menschen mit Behinderungen (psychischer oder körperlicher Natur) bei der Eingliederung in das Arbeitsleben helfen. Dabei vermitteln sie zwischen den behinderten Menschen und Arbeitgebern.
Der IFD organisiert bei Bedarf berufsbegleitende Betreuung und kann auch bei der Vermittlung an eine Werkstatt für behinderte Menschen helfen, wenn eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht oder nicht mehr möglich ist.
Außerdem hilft der IFD bei der Durchsetzung besonderen Kündigungsschutzes.
siehe auch: http://www.integrationsaemter.de/Integrationsfachdienste/88c51/