Der Grad der Behinderung ist ein Instrument zur Bemessung der Beeinträchtigung durch eine Behinderung. Dazu können auch psychische Erkrankungen gehören: der Patient kann beim zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Abhängig davon, wie schwerwiegend die Behinderung ist, profitiert man von Steuererleichterungen, verbessertem
Kündigungsschutz, die Möglichkeit zum früheren Renteneintritt ohne Abzüge, mehr Urlaubstage.
Der Grad der Behinderung liegt zwischen Null (keine Behinderung) und Einhundert (in jeglicher Hinsicht behindert]] Punkten bzw. Prozent. Ab einem Wert von 50 gilt man als schwerbehindert; aber schon ab einem Wert von 30 hat man die Möglichkeit, einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen - dann erhält man die gleichen Privilegien wie jemand mit einem GdB 50. Dazu muss man allerdings belegen, dass man ohne diese Gleichstellung benachteiligt wäre (z.B. weil man sonst eine Arbeitsstelle nicht bekäme).
Das Formular zur Feststellung einer Behinderung (Erstantrag und Änderungsantrag) kann man hier herunterladen:
http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm
Die Broschüre Versorgungsmedizin-Verordnung/Versorgungsmedizinische Grundsätze gibt Auskunft über die Bemessungsgrundsätze der Gutachter und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kostenlos zum Download angeboten: http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html