Wer wegen einer psychischen oder körperlichen Behinderung stark eingeschränkt ist, hat evtl. nur wenig Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Kann der Nachweis der Behinderung erbracht werden (z.B. durch eine Schwerbehindertenausweis (siehe dazu auch: Behindertenausweis), findet der Betroffene vielleicht über die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (dem zweiten Arbeitsmarkt) zu einem geregelten Tagesablauf.
Die BAG:WfbM ist der freiwillige und selbstlose bundesweite Zusammenschluss der Träger aller Einrichtungen, die den Menschen die Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft ermöglichen, welche sich ihr Leben aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder durch Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sichern können. Der Verband dient seinen Mitgliedern als Berater und Interessenvertretung in allen fachlichen und politischen Angelegenheiten.
Quelle und weitere Informationen: http://www.bagwfbm.de/
Die „Werkstatt für behinderte Menschen“ (WfbM) ist eine überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet Personen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.
Die Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen sind im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) (§ 136) und in der Werkstättenverordnung (WVO) definiert. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben einzugliedern, ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen, dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Quelle und weitere Informationen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26844/Navigation/zentral/Institutionen/Traeger/Werkstaetten-Behinderter/Werkstaetten-Behinderter-Nav.html
Die Homepage der Bundesagentur der Arbeit bietet außerdem ein Werkstättenverzeichnis als pdf zum Download sowie eine Werkstättendatenbank, über die man mittels verschiedener Suchkriterien nach Werkstätten suchen kann.
Menschen mit Behinderung oder einer psychischen Erkrankung haben häufig nicht die Möglichkeit, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Arbeit und Beruf haben aber auch für behinderte und kranke Menschen eine hohe Bedeutung.
In einer sogenannten Behindertenwerkstatt bekommen Menschen mit Behinderung oder einer psychischen Erkrankung deshalb die Möglichkeit, einer entsprechenden Arbeit nachzugehen.
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) unterhält für Menschen mit Behinderung zahlreiche Werkstätten. In einer Behindertenwerkstatt erhalten die Menschen für ihre Arbeit ein angemessenes Entgelt und können sich beruflich weiterbilden. Durch ihre Arbeit sollen Menschen mit Behinderung ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern und gleichzeitig ihre Persönlichkeit weiterentwickeln. Dazu dienen auch die speziell eingerichteten Fördergruppen in den Behindertenwerkstätten des ASB sowie eine sozialpädagogische Betreuung.
Je nach persönlichen Fähigkeiten werden Menschen mit Behinderung durch ihre Arbeit in einer Behindertenwerkstatt gefördert und geschult, so sie ggf. doch eine Stelle auf dem regulären Arbeitsmarkt auszuüben.
Quelle und weitere Informationen: http://www.asb.de/behindertenwerkstatt.html