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/www/htdocs/v159911/deprilibri/inc/parser/metadata.php on line
24
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„Der Zweck der BPtK ist der ständige Erfahrungsaustausch unter den Psychotherapeutenkammern, die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten und die gemeinsame Vertretung ihrer Anliegen.
Zur Erreichung ihres Zweckes ist es insbesondere Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft,
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den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Psychotherapeutenkammern der Länder zu fördern und diese zu beraten,
ihre Mitglieder und Berufsverbände zu kooperativen Anstrengungen zu gewinnen und insbesondere die Kooperation mit Angehörigen und Organisationen anderer Gesundheitsberufe zu fördern,
die Psychotherapeutenkammern der Länder über alle für die Psychotherapeuten wichtigen Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des sozialen Lebens zu unterrichten,
auf eine möglichst einheitliche Regelung der psychotherapeutischen Berufspflichten und der Grundsätze für die
psychotherapeutische Tätigkeit auf allen Gebieten, sei es im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses oder in selbstständiger Tätigkeit, hinzuwirken,
die Belange der Berufsangehörigen und der
Psychotherapie gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, den Institutionen des Gesundheitswesens, den Bundesbehörden, den Vertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf Bundesebene sowie gegenüber den europäischen Institutionen zu vertreten,
die Psychotherapieforschung und die wissenschaftlichen Grundlagendisziplinen der
Psychotherapie und deren Weiterentwicklung zu fördern,
die psychotherapeutische Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern,
sich für eine Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Berufsausübung einzusetzen, die den psychotherapeutischen Arbeitsbedingungen angemessen ist und den psychotherapeutischen Prozess fördert,
in allen Angelegenheiten, die über den Zuständigkeitsbereich eines Landes hinausgehen, die beruflichen Belange der in einem Beschäftigungsverhältnis bzw. selbstständig tätigen Psychotherapeuten zu wahren,
auf eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung im kurativen, präventiven und
rehabilitativen Bereich hinzuwirken,
Tagungen zur öffentlichen Erörterung gesundheitlicher Angelegenheiten zu veranstalten,
Beziehungen zu ausländischen und internationalen Organisationen und Institutionen herzustellen, zu pflegen und die beruflichen, berufspolitischen und wissenschaftlichen Belange der Psychotherapeuten zu vertreten,
sich für innovative Versorgungsformen und für eine gesundheitswissenschaftlich ausgerichtete stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung (Public Health) einzusetzen.“
Quelle und mehr Informationen: http://www.bptk.de/