Auch bei einer Psychotherapie kann es zu einem Behandlungsfehler durch den Psychologischen bzw. Ärztlichen Psychotherapeuten kommen, z.B. indem er das Ausmaß des Leidens seines Patienten verkennt, Grenzen missachtet oder dem Patienten schadet. Noch schwerer als in der Allgemeinmedizin ist es hier, einen Behandlungsfehler nachzuweisen.
In der Regel versuchen sich Therapeuten gegen Vorwürfe zu schützen, indem sie den Behandlungsverlauf genau dokumentieren und die Inhalte der Gespräche und Abmachungen stichpunktartig notieren.
Möchte sich ein Patient über seinen Therapeuten beschweren, ohne gleich einen Anwalt hinzuzuziehen und ein Gerichtsverfahren einzuleiten, kann er dies tun bei: