Menschen mit einer psychischen Erkrankung sind in Konflikten mit psychiatrischen Einrichtungen in der Regel stärker benachteiligt, als seelisch gesunde Menschen. Neben der rechtlichen Möglichkeit, psychisch erkrankten Menschen per Gesetz Persönlichkeitsrechte zu entstehen besteht oft meist noch eine Abhängigkeit vom Wohlwollen des Personals, die zur Konfliktvermeidung der Betroffenen führt. Krankheitsbedingte Überforderung in Konflikten, mangelnde Rechtskenntnis und eine negative Erwartungshaltung erschweren es Psychiatrie-Erfahrenen zusätzlich, selbst die Initiative zu ergreifen, wenn sie sich schlecht behandelt fühlen. Eine Unterstützung durch unabhängige Personen oder Institutionen führt deshalb zu größerem Selbstvertrauen der betroffenen Personen.
Auf der Homepage des „Bundesnetzwerks unabhängiger Beschwerdestellen Psychiatrie finden sich Hinweise zu
Beschwerdemöglichkeiten und Zuständigkeiten, außerdem eine Liste der unabhängigen Beschwerdestellen (nach Bundesland).
Quelle und weitere Informationen: http://www.beschwerde-psychiatrie.de/