Internetauftritt: http://www.arbeitsagentur.de/
Telefonischer Kontakt: Tel. 01801 / 555111. Montags-Freitags zwischen 08:00-18:00 Uhr, 3,9 ct/min aus dem Dt. Festnetz, Mobil max. 42 ct/min.
Postanschrift: http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html
Die Arbeitsagentur hat verschiedene Aufgaben, darunter ist die Arbeitsplatzberatung und -vermittlung, Berufsberatung, Verwaltung der den Arbeitsmarkt betreffenden Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld), berufsausbildende Maßnahmen und vieles mehr.
Es kann aber auch vorkommen, dass man einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen muss, obwohl man sich in einem Angestelltenverhältnis befindet.
Denn: Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen Krankengeld längstens für 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren. Ist man darüber hinaus immer noch krank, zahlt die Arbeitsagentur aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung (§ 125 Abs. 1, SGB III) nach Antrag Arbeitslosengeld I (wenn Anspruch besteht).
Falls noch kein Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation gestellt wurde, wird die Arbeitsagentur dazu auffordern; dieser Aufforderung muss zwingend nachgekommen werden.
Wird der Patient auch aus der Rehabilitation arbeitsunfähig entlassen, forder die Arbeitsagentur dazu auf, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente an die Deutsche Rentenversicherung zu stellen, auch dieser Aufforderung muss zwingend nachgekommen werden. Bis über diesen Antrag entschieden ist, zahlt die Arbeitsagentur weiterhin Arbeitslosengeld I (wenn Anspruch besteht).
weitere Informationen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Fachbereiche/01_sozialmedizin_forschung/01_sozialmedizin/08_sozmed_glossar/Functions/Glossar.html?lv2=238976&lv3=216520