Montag, 23. Januar 2012: Neuropsychologische Therapie als Kassenleistung
„Berlin – Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die ambulante neuropsychologische Diagnostik und Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, haben Neurologen, Nervenärzte und Psychiater begrüßt. „Es geht um die Versorgung von bis zu 60.000 Patienten, die an den Folgen eines Schlaganfalls, eines Schädelhirntraumas oder sonstiger neurologischer Erkrankungen leiden. Bisher wurden sie nach der stationären Akutbehandlung und der Neurorehabilitation nicht ausreichend ambulant versorgt“, sagte der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN), Frank Bergmann. Damit Patienten die neue Leistung im Laufe des Jahres in Anspruch nehmen könnten, seien aber noch einige Aufgaben zu bewältigen, betonte er.“