Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, bekommt er von der Krankenkasse Krankengeld. Dieses beträgt 70-75 % des Bruttogehalts und wird maximal für einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
Die Auszahlung erfolgt, wie auch die Zahlung eines Gehalts, rückwirkend und mit Hilfe von Zahlscheinen. Diese bekommt der Erkrankte von seiner Krankenkasse zugeschickt und muss vom Behandler ausgefüllt und unterschrieben werden und wird vom Patienten an die Krankenkasse geschickt; dies sollte höchstens 14-tägig, mindestens aber einmal im Monat geschehen.
Für selbständig Beschäftigte gelten die individuellen Verträge.