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berufsunfaehigkeitsversicherung [deprilibri.de]
deprilibri.de
  berufsunfaehigkeitsversicherung (Backlinks)

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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Konsequenzen im Falle einer Berufsunfähigkeit (z.B. durch Krankheit oder Unfall) und ist insbesondere für Menschen interessant, deren Arbeit ihren Unterhalt sichert und ggfs. auch den der Familie, bei denen also der Wegfall des Einkommens zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten(z.B. den sozialen Abstieg) führen kann.
Die BU-Versicherung ist eine privat abzuschließende Versicherung und nicht Teil der Sozialversicherung.
In der Regel tritt der Versicherungsfall ein, wenn eine 50%-ige Berufsunfähigkeit ärztlich attestiert wird; anders als bei einer Erwerbsunfähigkeit - bei der keinerlei Arbeiten mehr ausgeführt werden könne - geht es bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit lediglich darum, dass die betroffene Person seinen Lehrberuf nicht mehr ausüben kan (bzw. die zuletzt längerfristig verrichtete Tätigkeit).
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf die genauen Konditionen zu achten, d.h. die Höhe der Leistung um Schadensfall sowie Klausen, in denen z.B. auf die Möglichkeit der Ausübung anderer Tätigkeiten als der zuletzt verrichteten verwiesen wird, etc.

Im Versicherungsvertragsgesetz (§ 172) heißt es:

„Leistung des Versicherers

(1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

berufsunfaehigkeitsversicherung.txt · Zuletzt geändert: 2012/02/06 22:33 von merle