Berufsunfähig ist, wer durch ein ärztliches Attest oder Gutachten nachweisen kann, dass er für einen Zeitraum von voraussichtlich mehr als sechs Monaten seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Dies darf nicht verwechselt werden mit einer Erwerbsunfähigkeit: bei der Berufsunfähigkeit ist die betroffene Person grundsätzlich in der Lage, eine andere Tätigkeit als aus seinem Lehrberuf oder seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu verrichten.
Um für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein, kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Im Versicherungsvertragsgesetz (§ 172, Abs. 2 und 3) heißt es:
“(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit 2001 nicht mehr; siehe dazu: Erwerbsminderungsrente.