BPtK, 28. November 2012:
Zwangsbehandlungen nicht vorschnell ermöglichen - Intensive Betreuung und Behandlungsvereinbarung wichtige Alternativen
„Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) spricht sich gegen eine gesetzliche Regelung aus, die vorschnell eine Zwangsbehandlung von psychisch kranken Menschen ermöglicht. „Eine intensive 1:1-Betreuung und eine Behandlungsvereinbarung sind wirksame Behandlungsalternativen, die den Willen und die Präferenzen der Patienten achten“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter anlässlich der Beratung des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme (BT-Drs. 17/11513) im Rechts- und im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fest. „Der Gesetzgeber sollte die Krankenhäuser – insbesondere bei Patienten mit wiederkehrenden psychischen Erkrankungen – verpflichten, eine Behandlungsvereinbarung anzubieten.“ In einer Behandlungsvereinbarung kann ein Patient vertraglich festlegen, wie er behandelt werden möchten, wenn er vorübergehend nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. “
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