Eine Zwangsbehandlung ist eine gegen den Willen des Patienten durchgeführte Behandlung. Diese unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und darf nur in einer akuten Krisensituation durchgeführt werden, wenn der Patient sich selbst oder andere zu gefährden droht.
Die rechtliche Grundlage für die Zwangsbehandlung bildet u.a. das Strafgesetzbuch (§ 34):
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
siehe auch: Behandlungsverweigerung