Ärzteblatt, Donnerstag, 4. Oktober 2012:
Sterbehilfe wieder vor britischen Gerichten
„London – Britische Gerichte werden erneut über einen Fall von aktiver Sterbehilfe entscheiden müssen. Der Oberste Gerichtshof ließ laut Bericht des Senders BBC vom Mittwoch eine Berufung im Fall eines 47-jährigen Mannes zu, der am sogenannten Locked-in-Syndrom leidet und durch eine „würdige Selbsttötung“ sterben möchte. Der Mann, der komplett gelähmt und bewegungsunfähig ist, beschreibt sein Leben als „unwürdig“ und „unerträglich“. Der Anwalt des Mannes, der nur als „AM“ oder „Martin“ bezeichnet wird, erklärte, sein Mandant hoffe darauf, dass das Berufungsgericht ihm „endlich erlaubt, die Schritte einzuleiten, die ihm die erhoffte Erlösung verschaffen“.“
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