Wie jeder Arzt unterliegen auch psychologische Psychotherapeuten der Schweigepflicht, d.h. ohne die ausdrückliche Genehmigung des Behandelten dürfen keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden, auch nicht an Angehörige, Behörden oder andere Ärzte.
Eine ausführliche Darstellung der aktuellen Regelungen finden Sie in dieser Infobroschüre: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/45473/Neue_Infobroschuere_zur_aerztlichen_schweigepflicht.htm