BPtK, 06. Juli 2012:
Neue Finanzierung von Psychiatrie und Psychosomatik - Bundesrat verabschiedet Psych-Entgeltgesetz
„Am 6. Juli 2012 hat, nach dem Votum des Bundestags am 14. Juni 2012, auch der Bundesrat endgültig das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) verabschiedet. Es tritt damit am 1. August 2012 in Kraft. Ab 1. Januar 2013 wird das neue Entgeltsystem mit einer vierjährigen budgetneutralen Einführungsphase und einer fünfjährigen Konvergenzphase bis zum Jahr 2022 schrittweise eingeführt.“
http://www.bptk.de/presse/pressemitteilungen/einzelseite/artikel/neue-finanzi.html