BPtK, 10. September 2012:
Nach Arbeitsunfällen qualifizierte Behandlung innerhalb von einer Woche: Gesetzliche Unfallversicherung regelt psychotherapeutische Leistungen neu
„Die gesetzliche Unfallversicherung hat seit dem 1. Juli 2012 neu geregelt, wie ihre Versicherten nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten psychotherapeutisch versorgt werden. Nach den neuen Regelungen verpflichten sich Psychotherapeuten, innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung mit der ambulanten Therapie zu beginnen. Ferner ist festgelegt, dass die Heilbehandlung nach dem aktuellen Stand der psychologisch medizinischen Erkenntnisse zu erfolgen und dem wissenschaftlichen Fortschritt zu entsprechen hat. Damit sind insbesondere evidenzbasierte Behandlungsverfahren anzuwenden und Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zu beachten.“
http://www.bptk.de/presse/pressemitteilungen/einzelseite/artikel/nach-arbeits.html