DGPPN, 18.10.2012:
Memorandum der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zur Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Störungen
„Höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs von 2011 und 2012 haben die Selbstbestimmungsrechte psychisch kranker Menschen gestärkt. Die DGPPN begrüßt dies ausdrücklich. Gleichzeitig sind durch diese Entscheidungen Gesetzeslücken sichtbar geworden, in Folge derer eine Therapie zum Wohl nicht einwilligungsfähiger Menschen mit psychischen Erkrankungen vielfach nicht möglich ist. Die gegenwärtige Situation ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit für diese Patienten und die behandelnden Ärzte gekennzeichnet. Deshalb bedarf es sowohl auf Bundes- wie auch auf Länderebene dringend neuer gesetzlicher Regelungen. Die DGPPN sowie die Fachverbände im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie bemühen sich aktuell darum, auf die höchst problematischen Auswirkungen im Behandlungsalltag hinzuweisen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.“
http://www.dgppn.de/aktuelles/detailansicht/article/100/memorandum-d.html