Gerade in Akutkliniken sind häufig Patienten zu finden, die aufgrund von zwischenmenschlichen Problemen mit nahen Angehörigen, z.B. dem Partner, in einer Krise geraten sind.
In diesem Fall kann es hilfreich sein, sich für einige Zeit eine „Zwangspause“ voneinander zu verordnen, damit sich die Gemüter beruhigen können und der Patient zur Ruhe kommt.
Dann wird eine Kontaktsperre eingerichtet, d.h. bestimmte Personen bekommen keinen Zugang zu dem Patienten und dürfen ihn nicht besuchen, Anrufe werden nicht weitergeleitet.
Diese Kontaktsperre wird nur in Absprache mit dem Patienten errichtet und nicht gegen seinen Willen.