Alle Ärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gehören dieser Vereinigung an; über die KV erfolgt die Abrechnung der medizinischen Leistungen, sie stellt außerdem die bundesweite Versorgung sicher, vertritt die Rechte der Ärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und überwacht die Pflichten der Ärzte:
„Die ärztliche Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Jeder Bürger in Deutschland findet einen Arzt, der ihn wohnortnah und bei Bedarf rund um die Uhr qualitativ hochwertig versorgt. Das garantieren die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen, bei denen der so genannte Sicherstellungsauftrag liegt (§ 75 SGB V). Sie vertreten rund 150.000 Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland.“
Quelle und weitere Informationen: www.kbv.de
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