Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker ist in Deutschland geschützt. Heilpraktiker darf sich nur nennen, wer eine amtsärztliche Prüfung abgelegt hat und somit Nachweise über seine Kenntnisse abgelegt hat.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker und die Prüfung sind nicht bundeseinheitlich geregelt, ähnelt sich jedoch in Art und Umfang. Die Zulassung wird nach Bestehen der mündlichen und schriftlichen Prüfung erteilt.
Anders als Ärzte dürfen Heilpraktiker keine rezeptpflichtigen Medikamente verschreiben oder Krankschreibungen ausstellen; sie wenden meist Methoden aus der Naturheilkunde, der Traditionellen Chinesischen Medizin etc. an.