DGPPN, 11.07.2012:
Entscheidung im Bundesrat – Psych-Entgeltgesetz tritt am 1. August 2012 in Kraft
„Nach Verabschiedung des Psych-Entgeltgesetzes durch den Bundestag hat der Bundesrat am 6. Juli dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zugestimmt.
Zuvor legte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates weitreichende Änderungsanträge vor, die inhaltlich weitgehend den Forderungen der DGPPN entsprachen. Nach Bekanntwerden der Vorschläge kündigte Bundesminister Bahr den Ländern jedoch an, das gesamte Gesetz auf Eis zu legen, falls diese es nicht beschließen sondern an den Vermittlungsausschuss verweisen würden. Da im Psych-Entgeltgesetz auch Regelungen für die vorgesehene anteilige Refinanzierung der Tariferhöhung für 2012 in somatischen Kliniken festgelegt wird, stimmten die Länder im Bundesrat trotz Bedenken zu, so dass das Psych-Entgeltgesetz am 01.08.2012 in Kraft treten wird.“
http://www.dgppn.de/aktuelles/detailansicht/article/100/entscheidung.html