Ärzteblatt, Donnerstag, 28. Februar 2013:
Enge Grenzen für Zwangsmedikation psychisch Kranker bestätigt
„Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die strikten Grenzen für die Zwangsmedikation psychisch kranker Täter bekräftigt. Wie bereits in Fällen aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erklärten die Richter in einem heute veröffentlichten Beschluss auch Regelungen zur Zwangsbehandlung in Sachsen für verfassungswidrig. Medikamente dürfen demnach einem Patienten nur dann gegen dessen Willen verabreicht werden, wenn bei ihm die Einsichtsfähigkeit in die Behandlung „krankheitsbedingt fehlt“. (Az: 2 BvR228/12)“