BPtK, 24. Oktober 2012:
Chronische psychische Krankheiten besser berücksichtigt - Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich für das Jahr 2013
„Chronische psychische Krankheiten sind zukünftig besser im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) berücksichtigt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat am 28. September 2012 im Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen den Behandlungsbedarf und die Kosten von dauerhaften seelischen Leiden genauer berücksichtigt. Dabei hat das BVA auch eine Reihe von Vorschlägen der Bundespsychotherapeutenkammer geprüft und aufgegriffen. Dadurch, dass der Morbi-RSA die durchschnittlichen Kosten für besonders schwere und teure Krankheiten ausgleicht, bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung positive Anreize, für diese Patientengruppen leitliniengerechte Versorgungskonzepte zu entwickeln.““
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