In Deutschland ist jeder gesetzlich krankenversicherte Bürger verpflichtet, einen kleinen Teil der Behandlungskosten über die Zuzahlung selbst zu tragen.
Die Zuzahlung innerhalb eines Kalenderjahres darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Die staatlich festgelegte zumutbare Zuzahlung beträgt 2% der Bruttoeinkünfte - für Familien werden noch Freibeträge angerechnet. Ist diese sogenannte „Belastungsgrenze“ erreicht, werden keine weiteren Zuzahlungen mehr fällig; dies muss allerdings von der Krankenkasse beantragt werden (siehe Zuzahlungsbefreiung).
Wer nicht von der Zuzahlung befreit ist, zahlt gegebenenfalls: