DGPPN, 18.07.2012:
Unklare Gesetzeslage nach BGH-Urteil: Zunahme von körperlichen Zwangsmaßnahmen befürchtet
„Der aktuelle Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.07.12 zeigt das Dilemma, welches der Gesetzgeber verursacht hat. Ärztinnen und Ärzte stehen somit im Arbeitsalltag vor einer rechtlich widersprüchlichen Situation: Patienten mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung ohne Zustimmung nicht medikamentös behandeln zu dürfen, damit jedoch gleichzeitig unterlassene Hilfeleistung zu vollziehen. Patienten in einem ernsthaften psychischen Risikozustand oft ohne Einschätzungsmöglichkeit ihrer eigenen Situation können somit nicht mehr behandelt werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers.“
http://www.dgppn.de/aktuelles/detailansicht/article/100/unklare-gese.html