Ärzte Zeitung, 27.08.2012:
Psychotherapie: Zulassung mit Zusatzqualifikation
„Darf eine Psychotherapeutin mit einer Zusatzbezeichnung eine Zulassung nach dem Sonderbedarf erhalten? Nein, sagte die KV. Doch, entschied jetzt das BSG.
KASSEL (mwo). Eine Psychotherapeutin mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann eine Sonderbedarfszulassung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erhalten.
Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in seiner jüngsten Sitzung entschieden.“