Manchmal schließt der Therapeut mit seinem Patienten einen „Vertrag“ ab, um bestimmte Vereinbarungen bindend zu machen; dazu ist es nicht immer nötig, dies schriftlich festzuhalten, wird aber z.T. gemacht. Diese Vereinbarung kann alles möglich enthalten, z.B. dass der Patient für die Dauer der Therapie keinen Alkohol zu sich nimmt oder dass suizidgefährdete Patienten versprechen, sich nicht das Leben zu nehmen bzw. sich in akuten Phasen selbst einzuweisen.