Der Arbeitgeber zahlt seinem Beschäftigten im Falle einer Krankheit das Gehalt für einen Zeitraum von sechs Wochen weiter. Ist der Beschäftigte über diesen Zeitraum hinaus arbeitsunfähig, stellt er die Gehaltszahlung ein. Stattdessen bekommt der Beschäftigte Krankengeld von der Krankenkasse.