Ein Vormund ist heute der gesetzliche Vertreter einer minderjährigen Person, wenn die Eltern die Versorgung des Kindes nicht sicherstellen können.
Eine Vormundschaft für volljährige Personen (nach Entmündigung) gibt es seit 1992 nicht mehr; dies ist heute im Betreuungsrecht geregelt und nennt sich rechtliche Betreuung.