Das Psychisch-Kranken-Gesetz ist ein „Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen“ und soll zum einen sicherstellen, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung nicht anders behandelt werden als Menschen mit einer körperlichen Erkrankung oder Behinderung.
Außerdem soll es dem Betroffenen die Sicherheit geben, eigenständig und eigenverantwortlich zu Leben und zu entscheiden und auch über seine Behandlung frei zu entscheiden.
Darüberhinaus gibt es zuständigen Behörden bei Selbst- oder Fremdgefährdung aber auch die Möglichkeit, zwangsweise Maßnahmen zu ergreifen (siehe auch: Unterbringung).
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