In Deutschland haben Patienten weitreichende Rechte, z.B.:
das Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl
das Recht, eine zweite Meinung einzuholen (die Kostenübernahme muss gfs. vorher mit der Krankenkasse abgeklärt werden)
Recht auf qualifizierte und kompetente Behandlung (gfs mit den deutschen Qualitätsstandards entsprechenden Medikamenten)
Anspruch auf Beratung durch die Gesetzliche Krankenkasse oder das zuständige Gesundheitsamt
Anspruch auf auführliche Aufklärung über Risiken
jede Behandlung setzt die Einwilligung des (entscheidungsfähigen) Patienten voraus; ohne seine Einwilligung darf eine Behandlungsmaßnahme nicht durchgeführt werden.
Recht auf das Aufstellen einer Patientenverfügung, an die sich Ärzte verbindlich halten müssen
Recht auf Einsicht in die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen
Recht auf Schweigepflicht des Behandlers gegenüber Dritten
im Falle eines Behandlungsfehlers gfs. Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld
weitere Informationen (Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/einzelansicht.html?tx_rsmpublications_pi1[publication]=45&tx_rsmpublications_pi1[action]=show&tx_rsmpublications_pi1[controller]=Publication&cHash=6ce1938dd3d4b23c464206757209f81b