Ärzte Zeitung, 30.11.2011
Patienten haben Recht auf Einsicht ihrer Praxis-Akte
ERFURT (ava). Ein Patient kann verlangen, seine Patientenakte oder auch nur Befunde oder Laborberichte einzusehen. Wenn er Kopien davon haben möchte, können Ärzte ihm für das Anfertigen der Kopien allerdings eine Kostenpauschale von 50 Cent pro Seite berechnen. Diesen Ratschlag gibt die Rechtsabteilung der KV Thüringen in ihrem jüngsten Rundschreiben.
Einen Anspruch auf Zusendung von Behandlungsunterlagen in Kopie haben Patienten jedoch nicht, so die Rechtsabteilung weiter.