DGPPN, 26. Oktober 2012:
Fortbildungspflicht im Krankenhaus: G-BA beschließt Neuregelung für Fachärzte und Psychotherapeuten
„Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Oktober 2012 die Fortbildungspflichten von Fachärzten und Psychotherapeuten im Krankenhaus neu geregelt. Die überarbeitete Fassung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und ist damit erstmalig auch bei den Qualitätsberichten der Krankenhäuser im kommenden Jahr zu beachten.“
http://www.bptk.de/presse/pressemitteilungen/einzelseite/artikel/fortbildungs.html